Modernes Team und effiziente Arbeitsweise
Für unsere Kunden nur das Beste:
Im Handwerk zählt Qualität, daher erledigen wir alle Arbeiten sorgfältig und termingerecht, um stets beste Ergebnisse zu gewährleisten. Da uns Kundenzufriedenheit besonders am Herzen liegt, beraten wir Sie von Anfang an kompetent und kostentransparent.
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne zu unseren Leistungen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Benötigen Sie ein barrierefreies Zuhause und haben einen Pflegegrad, dann ist der Umbau *kostenfrei
* je nach gewünschten Materialien und Objekten
Was bedeutet das genau?
Viele Pflegebedürftige werden von Ihren Angehörigen oder auch von Pflegediensten zu Hause gepflegt. In solchen Fällen ist es oftmals sinnvoll, wenn man das eigene Zuhause durch bauliche Veränderungen an die eigenen Bedürfnisse anpasst. Dies ist nur in seltenen Fällen wirklich billig. Pflegebedürftige haben deshalb gegenüber Ihrer Pflegekasse die Möglichkeit, im Rahmen sogenannter wohnraumverbessernder Maßnahmen, die Übernahme solcher Kosten zu beantragen.
Wer kann Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beanspruchen?
Wohnraumanpassung können grundsätzlich all diejenigen in Anspruch nehmen, die einen Pflegegrad bewilligt bekommen haben. Ob dies der Pflegegrad 1 oder gar der Pflegegrad 5 ist, ist unerheblich. Die Pflegeversicherung gewährt also auch beim Pflegegrad 1 finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfelds, § 28a Abs.1 Nr. 5 SGB XI.
Ob eine Wohnraumanpassung bewilligt wird hängt insbesondere davon ab, ob die tatsächlichen Veränderungen (Umbaumaßnahmen) das Leben des Pflegebedürftigen in seiner Wohnung erheblich erleichtern. Unsere Fachkräfte wissen worauf es ankommt.
Unser Service
Wie viel Geld Sie von der Pflegekasse bekommen können, wie Sie hierbei vorgehen sollten und was es sonst noch zu beachten gilt, erfahren Sie von Unserem Fachpersonal. Sie sind Pflegebedürftig haben aber keinen Pflegegrad auch hierbei vermitteln wir Ihnen Hilfe.
Wir kümmern uns um alles, sie müssen nichts tun. Sie bekommen von Uns das Rundum Sorglos Paket von der Antragsstellung, dem Aufmaß bis zum Baustellenabschluss.
Sie haben bereits in der Vergangenheit ein Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt.
Lassen Sie sich nicht unter kriegen wir legen Widerspruch gegen den Bescheid ein, und beraten Sie dazu. Ihre Erfolgsaussichten stehen grundsätzlich gar nicht mal so schlecht.
Durch den Widerspruch wird die Pflegekasse dazu verpflichtet, den Sachverhalt noch einmal zu überprüfen. Ggf. hat sich Ihre Pflegesituation mittlerweile auch gravierend geändert und man kann einen neuen Antrag stellen.
Achtung, diese Ausführung dient nur der Übersicht. Unbedingt eine Fachkraft Beratung in Anspruch nehmen.
Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen Rückruf!
0179/ 66 292 84